Gesetze / Neubaumietenverordnung 1970

NMV 1970

§ 27 Vergütungen neben der Einzelmiete

Stand: 10.06.2019

Bund

Neben der Einzelmiete kann der Vermieter für die Überlassung einer Garage, eines Stellplatzes oder eines Hausgartens eine angemessene Vergütung verlangen. Das gleiche gilt für die Mitvermietung von Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen und für laufende Leistungen zur persönlichen Betreuung und Versorgung, wenn die zuständige Stelle dies genehmigt hat.

§ 26 § 28